Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der notwendigen Serverinfrastruktur für die Speicherung von Werbekampagnenleistungen des Kunden, sowie die Speicherung von Daten zur Auswertung in Datenbanken, sog. User-Tracking.
(2) Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist das aktive Gebotsmanagement der CPC Gebote in dem Werbenetz Google, ggf. nach Absprache auch Yahoo! Search Marketing und MIVA (im nachfolgenden „Channels“ genannt).
(3) Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist die serverseitige Nutzung einer Software (im nachfolgenden „CPC Agent“ genannt), die das Verwalten und Steuern von Werbekampagnen zum Zweck hat. Der CPC Agent greift hierbei regelnd über die API Schnittstellen der Channels in die CPC Gebote ein. Er regelt im Sinne der Zielvorgaben des Kunden (z.B. Mindestzahl der Klicks unter der Nebenbedingung einer Budgetbeschränkung bzw. eines maxCPC Gebotes) und setzt diese - soweit es die Marktgegebenheiten zulassen - in eine durch den Kunden gewählte Bietstrategie um. Die Programmierungen und die Software bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde darf diese entgeltlich nach Maßgabe dieses Vertrages auf den vom Anbieter betriebenen Internetseiten nutzen.
§ 2 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Server mit der Kapazität zur Verwaltung von bis zu 1000 Kampagnen bzw. 300.000 Keywords zur Verfügung. Die Kapazitäten können in Abstimmung mit dem Anbieter erweitert werden. Auf diesem System installiert der Anbieter den CPC Agent.
Dabei erhält der Kunde das Recht zur Nutzung des CPC Agenten Dienstes. Der Anbieter stellt dabei dem Kunden die technische Möglichkeit zur Verfügung, den Service über das WorldWideWeb zu erreichen. Für den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes ist der Anbieter verantwortlich.
(2) Der Anbieter garantiert, dass die Dienstleistung des Kunden im WorldWideWeb weltweit gem. Abs. (5) abrufbar ist.
(3) Um dem Kunden die jederzeitige Verwaltung seiner Kunden zu ermöglichen, erhält er Zugriff auf eine CPC Agent GUI Oberfläche, auf der die Kunden- und Kampagnendaten aggregiert und in der üblichen Kampagnenstruktur erfasst sind. Ferner werden dem Kunden für die Erleichterung des Betriebs folgende Zugangsdaten bereitgestellt: Benutzername und Passwort für den Login auf die Webseite des Anbieters.
(4) Der Anbieter nimmt nötige technische Änderungen, die den Betrieb der Dienste maßgeblich beeinflussen, außerhalb der normalen Nutzungszeiten der Dienste vor. Vorzugsweise in den Nacht- oder frühen Morgenstunden.
(5) Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit der Dienste von 99,5% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (wie z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, serverseitige Manipulationen Dritter durch Störangriffe, Ausfall der API Schnittstellen zu den Channels, vorher mit dem Kunden abgesprochene Wartungsleistungen etc.) unterbrochen wird. Ebenfalls ausgenommen sind Unterbrechungen die innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses entstehen und unter die Erstinbetriebnahme fallen.
(6) Der Anbieter beobachtet regelmäßig die Serverauslastung und informiert den Kunden bevor die Auslastung ein kritisches Niveau erreicht. Sollte dieser Fall eintreten, führt der Anbieter auf eigene Kosten innerhalb von einem Werktag eine Erweiterung der Serverstruktur durch. Der Kunde ist dazu angehalten, dem Anbieter einen angemessenen Zeitraum zur Erweiterung der Kapazitäten zu gewähren.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Sollte es bei der Nutzung des Servers gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Schriftform (E-Mail, Fax, Post etc.) in Kenntnis setzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten gemäß § 2 Abs. 3 dieses Vertrages sorgfältig umzugehen, diese nicht weiterzugeben, und eine missbräuchliche Benutzung der Zugangsdaten durch Dritte zu verhindern.
(3) Als unbefugte Dritte im Sinne des § 3 Abs. 2 dieses Vertrages gelten nicht die Personen, die den Zugang, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
(4) Der Kunde versichert, dass keine Kampagnen gespeichert und in das Internet eingestellt werden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter (insbesondere gegen das Markenrecht) verstoßen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf den vertragsgegenständlichen Kampagnen gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und gesetzliche Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(6) Alle Verpflichtungen aus §3 dieser Vereinbarung hat der Kunde auch an seine Kunden und Vertragspartner weiter zu geben.
§ 4 Sperrung von Inhalten
Wenn und soweit der Kunde entgegen der Zusicherung gemäß § 3 Abs. 4 dieses Vertrages für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt, wird der Anbieter den Kunden entsprechend unterrichten. Eine Möglichkeit zur Sperrung des Dienstes oder Verweigerung zur Erfüllungspflicht aus diesem Vertrag besteht nur insoweit der Kunde seinen vertragsgemäßen Pflichten aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht nachgekommen ist.
§ 5 Vergütung
Innerhalb des kostenlosen Testlauf-Phase vereinbaren die Parteien, dass das intelliAd Produkt ohne Kosten für den Kunden zu nutzen ist. Sollte den Kunden das Produkt innerhalb des Testlauf-Phase nicht überzeugen, endet der Vertrag automatisch mit Auslaufen der Testphase. Ein weitergehendes Vertragsverhältnis besteht ohne vorherige Einwilligung des Kunden nicht.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Die Pauschalvergütung sowie der Mindestumsatz sind dabei im Voraus, jeweils zum ersten Werktag des Monats zur Zahlung fällig. Der Nutzungsbetrag, der sich aus dem tatsächlichen Umsatzvolumen ergibt, wird jeweils 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
§ 7 Nutzungsrecht
(1) Der Anbieter überträgt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht. Dies berechtigt den Kunden zur eigenen Nutzung des Dienstes auf den vom Anbieter betriebenen Internetseiten. Das Nutzungsrecht ist auf die Dauer des Vertrages beschränkt, sofern dieser Vertrag nichts anderes regelt. Grundsätzlich kann der Anbieter den CPC Agent frei und ohne etwaige Zustimmung des Kunden, uneingeschränkt vermarkten.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistung einem Dritten (z.B. einem Werbekunden) teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich, unter Berücksichtigung des §3 Absatz 2, 3, 4 und 5, im Rahmen des in Abs. 1 gewährten Nutzungsrechtes zur Nutzung zu überlassen, oder für diesen entsprechende Kampagnen beim Anbieter anzulegen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel an der bereitgestellten Software haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 536 ff. BGB).
(2) Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern wie z.B. der APIs der Channels, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
(3) Der Anbieter schuldet nicht die erfolgreiche Bietstrategie wie unter §1 (3) beschrieben. Es kann nicht garantiert werden, eine Mindestzahl an Klicks zu liefern, einen vom Kunden bestimmten Durchschnitts-CPC einzuhalten, oder ein nach Maßgabe des Kunden vorgegebenes Budget garantiert auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere, wenn das vorgegebene Budget mit der gewünschten Anzahl an Mindestklicks in Widerspruch steht. Gleichwohl ist der Anbieter verpflichtet, alle in seinem Einflussbereich liegenden Maßnahmen für die möglichst genaue Zielerreichung der Kundenvorgaben zu unternehmen. Der Anbieter haftet ebenso nicht für eine negative Entwicklung der Kampagnenleistung und garantiert nicht, dass die Kampagne nach dem Management den ursprünglichen Stand exakt erreichen kann. Grund hierfür ist die Dynamik des Channels, so dass sich während dem Managementzeitraum die Marktbedingungen grundlegend verändern können.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters und für mittelbare Schäden.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Datenmaterial des Kunden sofern dies nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Anbieters zurückzuführen ist. Die Sicherung der Daten durch Spiegelung der Daten (RAID1-Verfahren) ist vom Anbieter durchzuführen.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Bid Management Vertrag wird mit einer Laufzeit gem. Unterschriftenseite geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
(2) Im Falle einer Kündigung verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden sämtliche bei ihm gespeicherten Vertrags- und Kundendaten (auch betreffend Kunden des Kunden) sowie sämtliche Zugänge bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch des Kunden wird der Anbieter sämtliche kundenbezogenen Daten nach Laufzeitende vernichten. Diese Löschung bzw. Vernichtung von Kundendaten darf erst erfolgen, wenn der Anbieter zuvor dem Kunden sämtliche Vertrags- und Kundendaten (auch betreffend dessen Kunden) zur Verfügung gestellt hat.
(3) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.
(4) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere in den Fällen der §§ 543 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB sowie dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt und eine Nacherfüllung erfolglos blieb.
§ 10 Wettbewerb
(1) Der Anbieter wird keine Daten aus dem Bestand des Kunden, gleich welcher Art, an Dritte weitergeben oder für eigene Zwecke verwerten. Ferner werden auf dem Server nur für den reibungslosen technischen Betrieb relevante Kundendaten gespeichert und nach höchsten Sicherheitsstandards soweit möglich verschlüsselt abgelegt.
(2) Weder der Anbieter noch der Kunde sind verpflichtet, in ihren Angeboten auf das Unternehmen oder das Angebot des jeweils anderen Bezug zu nehmen. Jede Form von Vergleich oder diskreditierender Äußerungen gleich in welchem Medium ist untersagt.
(3) Beide Parteien vereinbaren, die Zusammenarbeit und den Bezug der Leistungen durch den Kunden vertraulich zu behandeln. Jegliche Form öffentlicher Äußerung, durch eine der Vertragsparteien, ist durch die andere zu genehmigen und abzustimmen.
$11 Datenschutzvereinbarung / NDA
Im Rahmen der Zusammenarbeit bezüglich des Auftrags des Bid Managements sichert der Auftragnehmer dem Kunden den besondere Schutz der Daten zu. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind:
- Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die der Auftragnehmer direkt oder indirekt von dem Auftraggeber zur Abwicklung des Auftrages erhält und als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt. Insbesondere zählen hierzu Daten des Auftraggebers und dessen Kunden, Kampagnendaten, AdTexte und Keywords, sowie Kampagnenstatistiken und Conversion Daten.
- Die beauftragten Leistungen und sonstige Arbeitsergebnisse.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihr direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden. Der Auftragnehmer wird alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die zum Einsatz kommenden Personen ebenfalls die vorliegende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen. Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und -Materialien zurückzugeben.
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die dem Auftraggeber durch Verletzung dieser vertraglichen Pflichten entstehen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger der Parteien.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand wird München vereinbart.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.