Allgemeine Geschäftsbedingungen
intelliAd AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
intelliAd AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der emarketing AG für die intelliAd-Plattform
Stand 01.01.2021
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der emarketing AG für die intelliAd-Plattform, Landsberger Str. 110, 80339 München (nachfolgend „emarketing“ genannt) regeln die Nutzung der intelliAd-Plattform auf der Basis des mit dem Kunden zu schließenden Vertrages nebst aller Anlagen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn emarketing diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(2) emarketing erbringt ihre Leistungen nur für Unternehmen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(1) Mit der intelliAd-Plattform wird dem Kunden zunächst die notwendige Serverinfrastruktur für die im Rahmenvertrag beauftragten Leistungen z.B. zur Speicherung von Werbekampagnenleistungen des Kunden, die Speicherung von Daten zur Auswertung in Datenbanken (sog. User-Tracking), das aktive Gebotsmanagement der CPC / CPM Gebote und die Auslieferung von Werbeanzeigen im Rahmen eines Dienstvertrages gem. §§ 611 ff. BGB zur Verfügung gestellt.
(2) Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist die serverseitige Nutzung einer Software (nachfolgend “intelliAd Software” genannt), die das Verwalten und Steuern von Werbekampagnen zum Zweck hat. Die intelliAd Software läuft ausschließlich servergestützt und greift hierbei regelnd über die API Schnittstellen der Märkte in die CPC / CPM Gebote ein. Sie regelt nach Zielvorgaben des Kunden (z.B. Mindestzahl der Klicks unter der Nebenbedingung einer Budgetbeschränkung bzw. eines max. CPC / CPM Gebotes) und setzt diese Zielvorgaben des Kunden – soweit es die Marktgegebenheiten zulassen – in eine durch den Kunden gewählte und durch den Kunden verantwortete Bietstrategie um. Die Programmierungen und die intelliAd Software bleiben ausschließlich im Eigentum von emarketing. Der Kunde darf diese entgeltlich und ausschließlich nach Maßgabe der im Rahmenvertrag bestellten Leistungen auf den von emarketing betriebenen Internetseiten nutzen.
(1) emarketing stellt dem Kunden für die Nutzung der intelliAd-Leistungen Server mit einer Verwaltungskapazität von bis zu 500 Konten oder 10 Millionen Google Keywords zur Verfügung. Die Kapazitäten können in Abstimmung mit emarketing erweitert werden (freibleibend nach Verfügbarkeit). Auf diesen Servern ist die intelliAd Software installiert. In diesem Zusammenhang erhält der Kunde dann das Recht zur Nutzung der intelliAd Software. emarketing stellt dabei dem Kunden die technische Möglichkeit zur Verfügung, den unter §2 Abs. 2 beschriebenen Service über das World Wide Web zu erreichen. Für den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes – also nicht des World Wide Web – ist emarketing verantwortlich.
(2) Um dem Kunden die Verwaltung seiner Accounts zu ermöglichen, erhält er Zugriff auf eine sogenannten intelliAd Software Frontend, auf der die Accounts- und Kampagnendaten aggregiert sind und in einer markt- und branchenüblichen Kampagnenstruktur erfasst sind. Ferner werden dem Kunden Benutzername und Passwort für den Login auf der Webseite der intelliAd-Plattform von emarketing bereitgestellt.
(3) emarketing ist berechtigt, den Betrieb der Plattform wegen Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten oder zur Behebung von Störungen zu unterbrechen. Soweit technisch möglich, wird emarketing solche Arbeiten außerhalb der normalen Nutzungszeiten, vorzugsweise in den Nacht- oder in den frühen Morgenstunden (Mitteleuropäische Zeit), durchführen.
(4) Die Erreichbarkeit der Tracking Komponente beträgt im Jahresmittel 99,75 %. Hiervon ausgenommen sind jedoch Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von emarketing liegen (wie z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, serverseitige Manipulationen Dritter durch Störangriffe, Ausfall der API Schnittstellen zu den Märkten, vorher dem Kunden rechtzeitig mitgeteilte Wartungsleistungen etc.) unterbrochen wird. Ebenfalls ausgenommen sind Unterbrechungen die innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses entstehen und damit unter die Erstinbetriebnahme fallen.
(5) emarketing beobachtet die vom Kunden belegte Serverauslastung und informiert den Kunden bevor die Auslastung technisch ein kritisches Niveau erreicht. Sollte dieser Fall eintreten, führt emarketing eine Erweiterung der Serverstruktur durch. Der Kunde räumt emarketing einen angemessenen Zeitraum zur Erweiterung der Kapazitäten ein. Die Kosten der Serverkapazität einschließlich Speichererweiterungen sind mit Ausnahme für die Komponente des Impression Trackings im Dienstleistungshonorar inbegriffen. Wünscht der Kunde, dass zur Speicherung seiner Daten ein separater Server verwendet wird, was nach Verfügbarkeit und dem freien Ermessen von emarketing vorbehalten bleibt, so trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten zusätzlich zum vereinbarten Dienstleistungshonorar.
(1) Sofern es bei der Nutzung der Server gemäß § 3 Abs. 1 dieses Vertrages zu Störungen kommt, wird der Kunde emarketing unverzüglich hierüber per E-Mail (intelliad-support@emarketing.com) oder Fax in Kenntnis setzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten gemäß § 3 Abs. 2 dieses Vertrages sorgfältig umzugehen, diese nicht weiterzugeben, und eine missbräuchliche Benutzung der Zugangsdaten durch Dritte zu verhindern. Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Zugang mit Wissen und Willen des Kunden nutzen. Im Falle der unbefugten Nutzung von Zugangsdaten ist der Kunde verpflichtet, emarketing hierüber unverzüglich zu informieren und den Zugang sperren zu lassen.
(3) Der Kunde sichert emarketing zu, dass er emarketing stets rechtzeitig alle für die erfolgreiche Erbringung seiner Dienstleistung erforderlichen Informationen in Textform übermittelt und keine Kampagnen oder Inhalte gespeichert bzw. in das Internet eingestellt werden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter (insbesondere gegen das Namens- und Markenrecht, das Datenschutzrecht oder andere rechtliche Bestimmungen etc.) verstoßen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, emarketing von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf den vertragsgegenständlichen Kampagnen gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, emarketing von angemessenen Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(5) Der Einbau von Zählpixeln und Trackingcodes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und ist – abhängig vom jeweiligen Modul – vom Kunden auf Weisung von emarketing durchzuführen.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Zählpixel und Trackingcodes nach Vertragsende binnen 14 Tage selbstständig und ohne Aufforderung wieder auszubauen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht binnen 14 Tagen nachkommen, behält sich emarkering vor anfallende Kosten ohne vorherige Mahnung dem Kunden weiter in Rechnung zu stellen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Dienste ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, die Software zu manipulieren, insbesondere Mechanismen oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Software zu verwenden, welche die Funktion der Dienste von emarketing stören könnten. Der Kunde darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung des intelliAd-Systems zur Folge haben können. Eine Verwendung der Dienste zusammen mit der Software Dritter ist untersagt. Voraussetzung für derartige Maßnahmen ist stets, dass emarketing dieser zuvor schriftlich zugestimmt hat.
(8) Daten sind vom Kunden in dem Format einzustellen, welches auf der Plattform definiert wird. Der Kunden ist daher insbesondere selbst zur entsprechenden Datensicherung verpflichtet. emarketing ist berechtigt, vom Kunden eingestellte Informationen und Daten nicht zu verarbeiten, sofern diese Daten Fehler in der Datenverarbeitung verursachen bzw. verursachen können oder sie nicht im notwendigen Format eingestellt wurden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, derartige Vorgänge zu kontrollieren und die notwendigen Maßnahmen hieraus abzuleiten.
(9) Der Kunde wird emarketing unverzüglich davon in Kenntnis setzen, wenn:
(10) Sofern der Kunde seine Pflichten nach diesem Vertrag verletzt, ist emarketing nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren und Leistungen unter diesem Vertrag zurückzuhalten. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie z.B. Zahlungsverzug, Manipulation von Diensten, Einstellung von rechtswidrigen Inhalten etc. ist emarketing zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegte Vergütung zu zahlen.
(2) emarketing wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Der Betrag, der sich aus dem tatsächlichen Umsatzvolumen ergibt, wird jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch im PDF-Format erhält. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden.
(1) emarketing überträgt dem Kunden ein einfaches, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes und nicht-übertragbares Nutzungsrecht für die in § 2 Abs. 2 beschriebenen Zwecke. Dies berechtigt den Kunden – für eigene Zwecke – zur Nutzung des Dienstes auf den emarketing betriebenen Internetseiten. Jegliche Veränderungen im Rahmen der einfachen Nutzung sind untersagt.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen einem Dritten (z.B. einem Werbekunden) teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich, unter Berücksichtigung des § 4 und im Rahmen des in § 6 Abs. 1 gewährten Nutzungsrechtes zur Nutzung weiter zu überlassen oder aber für diesen Dritten entsprechende Accounts auf der intelliAd Plattform anzulegen. Vertragspartner und Schuldner der Vergütungsansprüche von emarketing bleibt in solchen Fällen stets der Kunde. Es kommt zu keinem direkten Vertragsverhältnis dem Dritten.
(3) Der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte, insbesondere aller Urheberrechte, an den von ihm für die Dienste erfassten Informationen und Daten. Er gestattet emarketing im Rahmen seiner Dienste die Nutzung der Informationen und Daten, einschließlich des Rechts, Informationen und Daten im Rahmen der Dienste zu vervielfältigen und an Dritte zu übermitteln.
(1) emarketing gewährleistet ausschließlich die Nutzbarkeit der Plattform wie in § 3 beschrieben. Dem Kunden ist bekannt, dass Software nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Fehlerfreiheit der Software wird daher nur im markt- und branchenüblichen Umfang gewährleistet.
(2) emarketing gewährleistet nicht, dass die Software einen bestimmten Leistungserfolg, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der Conversions, Umfang des Traffics, Reichweite oder Klickpreise bzw. TKP (Tausender Kontakt Preis) erzielt.
(3) emarketing gewährleistet nicht eine erfolgreiche Bietstrategie des Kunden. Es ist insbesondere nicht Gegenstand des Dienstleistungsvertrages eine Mindestzahl an Klicks oder Views zu liefern, einen vom Kunden bestimmten Durchschnitts-CPC oder Durchschnitts-CPM einzuhalten oder ein nach Maßgabe des Kunden vorgegebenes Budget auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere, wenn das vorgegebene Budget mit der gewünschten Anzahl an Mindestklicks oder Mindestviews in Widerspruch steht. Gleichwohl ist emarketing verpflichtet, die in seinem Einflussbereich liegenden angemessenen und wirtschaftlich vernünftigen Maßnahmen für die möglichst genaue Zielerreichung der Kundenvorgaben zu unternehmen. emarketing gewährleistet daher auch nicht eine positive Entwicklung der Kampagnenleistung und auch nicht, dass die Kampagne des Kunden nach dem Management den ursprünglichen Stand exakt erreichen kann. Grund hierfür ist die beiden Vertragspartnern bekannte Dynamik des Marktes, so dass sich während des Managementzeitraumes die Marktbedingungen grundlegend verändern können.
(4) emarketing hat keinen Einfluss auf Verfälschungen, die durch Werbeblocker, zwischenzeitlich gelöschte Cookies oder den Fehler/Missbrauch Dritter entstehen. Eine fehlerfreie Funktion der Software in Verbindung mit Netzwerken, welche nicht vom Provider schriftlich freigegeben wurden, kann nicht gewährleistet werden.
(5) Die von emarketing bereitgestellte Software unterstützt den Kunden lediglich im vereinbarten Umfang automatisiert und softwaregestützt bei seinen Marketing-Maßnahmen. emarketing ist insbesondere nicht dafür verantwortlich, die Maßnahmen des Kunden (z.B. im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit) zu überprüfen, dass dem Kunden bei Versteigerungen der Zuschlag erteilt wird, dass die Werbung des Kunden von der jeweiligen Plattform bzw. dem Seiteninhaber rechtzeitig, richtig und vollständig angezeigt wird oder dass die Marketing-Maßnahme einen bestimmten Erfolg erzielt.
(1) emarketing haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von emarketing sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die emarketing, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
(2) Im Übrigen haftet emarketing, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
(3) Soweit die Haftung von emarketing nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen von emarketing.
(4) emarketing haftet keinesfalls für Schäden infolge von Leistungsausfällen und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer, von emarketing, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt). Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Computerviren), Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit ergibt sich aus dem Rahmenvertrag.
(2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Beide Parteien sind berechtigt, den Rahmenvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(4) Im Falle einer ordentlichen Kündigung verpflichtet sich emarketing, dem Kunden sämtliche bei ihm gespeicherten Vertrags- und Kundendaten (auch betreffend Accounts des Kunden) sowie sämtliche Zugänge bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung zu stellen.
(5) Sonderkündigungsrecht: Der Vertrag kann innerhalb der ersten 3 Monate ab Vertragsstart schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden, die Mindestlaufzeit beträgt jedoch immer 3 Monate. Das Multichannel Impression Tracking ist von diesem Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen.
(6) Nach Kündigung und ggf. Ablauf der Kündigungsfrist sperrt emarketing die gekündigte Leistung für den Kunden und löscht die im jeweiligen Dienst gespeicherten Kundendaten. Mit Beendigung des Vertrages verliert der Kunde seine Nutzungsberechtigung des betreffenden Dienstes und stellt dessen Nutzung ein. Der Kunde ist für eine rechtzeitige Sicherung seiner Daten verantwortlich und hat keinen Anspruch auf Herausgabe der von ihm erfassten Daten nach Beendigung des Vertrages.
(1) Beide Parteien vereinbaren die technischen und wirtschaftlichen Details ihrer Zusammenarbeit grundsätzlich vertraulich zu behandeln.
(2) Beiden Parteien ist bis auf Widerruf durch eine Partei gestattet, in allgemeinen Kundeninformationen, Broschüren, Präsentationen etc. in allgemeiner Art darüber zu berichten, dass ein Dienstleistungsverhältnis zwischen den Parteien bzw. bei Agenturen mit deren End-Kunden besteht. Die Parteien werden hierzu auf Anfrage Firmen-Logos für Referenzzwecke zur Verfügung stellen.
(1) Die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen ist für emarketing von besonderer Bedeutung. Ergänzend zu den Datenschutzbestimmungen gelten die nachfolgenden Regelungen.
(2) Einige Produkte und Services erfassen und analysieren das Verhalten der User des Kunden medienkanalübergreifend. Diese Daten werden von emarketing ausschließlich anonymisiert erhoben und genutzt.
(3) emarketing wird keine personenbezogenen Daten aus dem Bestand des Kunden, gleich welcher Art, an Dritte weitergeben oder für eigene Zwecke verwerten. Ferner werden auf dem Server nur für den reibungslosen technischen Betrieb relevante Kundendaten gespeichert und nach marktüblichen Sicherheitsstandards – soweit möglich verschlüsselt – abgelegt. Im Hinblick auf die Verpflichtungen beider Parteien wird auf die Datenschutzgrundverordnung verwiesen. emarketing ist berechtigt, Daten, die bei der Nutzung der Dienste durch den User entstehen, wie z.B. gesammelte Tracking / Tag Informationen und Statistiken, in anonymisierter Weise zu verwenden.
(4) Außerhalb der Login- und Accountverwaltung ist eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten mittels der Dienste durch den Kunden untersagt. Soweit dennoch personenbezogene Daten vom Kunde im Rahmen der Dienste erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung durch emarketing nach Art. 28 DSGVO vor und der Kunde wird die Einhaltung der hierfür notwendigen gesetzlichen Pflichten selbstständig beachten bzw. emarketing entsprechend (kostenpflichtig) beauftragen. Die Prüfung der rechtlichen, insbesondere der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Verwendung von Zählpixeln, Trackingcodes und des Setzens von Cookies sowie eine rechtskonforme Verwendung der IntelliAd Software im konkreten Einzelfall (insbesondere im Hinblick auf Kundendaten, das Herkunftsland von Kunden und das Land, in welchem die Dienste des Anbieters gemäß den Vorgaben des Kunden wirksam oder verwendet werden sollen) obliegt allein dem Kunden.
(5) Sollte emarketing wegen der Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder des Persönlichkeitsrechts Dritter durch den Kunde in Anspruch genommen werden oder ihm sonstige Schäden hierdurch entstehen, wird der Kunde emarketing von allen denkbaren Ansprüchen, einschließlich der angemessenen Kosten für eine Rechtsverteidigung, freistellen und schadlos halten, sofern der Kunde die Verletzung/Schäden zu vertreten hat.
(1) emarketing wird die für die Vertragsdurchführung zwingend erforderliche eMail-Adresse des Kunden auch dazu nutzten, den Kunden gelegentlich über aktuelle Entwicklungen und neue Dienstleistungen oder Produkte bei intelliAd zu informieren.
(2) Dieser Nutzung der eMail-Adresse kann der Kunde jederzeit gegenüber emarketing per eMail an intelliad-support@emarketing.com widersprechen. Der Kunde wird in jeder werblichen eMail von emarketing für intelliAd Plattform nochmals auf diese Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts, anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
(2) Gegen Forderungen von emarketing kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklärt oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
(3) Beabsichtigt emarketing die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wird emarketing dies dem Kunden mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht form- oder fristgemäß, treten die geänderten Geschäftsbedingungen zwei (2) Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche in Kraft. Der Widerspruch ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch in Textform erfolgt und innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung bei emarketing eingeht. emarketing wird den Kunden auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs hinweisen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.