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  • Opt-Out

Definition

Nach §15 der aktuellen Fassung des Telemediengesetzes hat ein Webseitenbesucher das Recht, der Datenspeicherung seiner (anonymisiert erfassten) Besucherdaten auch für die Zukunft zu widersprechen. Für den Webseitenbetreiber empfiehlt sich ein entsprechender Hinweise auf eingesetzte Trackingtools in der Datenschutzerklärung der Homepage, der idealerweise einen Link zu Opt-Out-Funktionen der Trackinganbieter anbietet. Seine Datenschutzerklärung sollte der Betreiber nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 TMG anpassen.

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